Wir verstehen Ganztagsschule als inklusiven Bildungsort, den wir aktiv mitgestalten und professionell organisieren. Wir haben den Anspruch, mit interessen- und stärkenorientierten Angeboten jedes Kind bestmöglich zu begleiten und zu fördern.
Dazu bieten wir:
- Ganztagsbetreuung von 06:00 bis 18:00 Uhr
- eine Vielzahl von Schul-AGs aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst und Naturwissenschaften – z.T. mit Unterstützung externer Partner aus den Spezialgebieten
- Themenwochen, Schulgarten, Lernwerkstätten
- Kunsträume und Holzwerkstatt
- Sommerferienprojekte
- individuelle Lernbegleitung, Klassentrainings
- pädagogische Fachberatung und Weiterbildung für alle Beteiligten des Ganztages
Unsere Angebote im Ganztag werden ergänzt durch die Angebote der Schulsozialarbeit und dem Einsatz von Schulhelfer*innen. Für unsere Auszubildenden, unsere Teams und für die Zusammenarbeit mit Schulleitung und Eltern steht qualifizierte Begleitung durch unser pädagogisches Fachberater*innen-Team zur Verfügung.
FAQ
Ergänzende Förderung und Betreuung im Ganztag (Bedarfsbescheid)
1. Muss ich einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Bedarfsbescheid) stellen?
– Ja, unabhängig vom Betreuungsumfang.
2. Wann muss ich einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Bedarfsbescheid) stellen?
– Frühestens 9 Monate und spätestens 3 Monate vor Betreuungsbeginn.
3. Wo stelle ich einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Bedarfsbescheid)?
– Den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/. Dieser gilt für die 1. bis 6. Klassenstufe.
– Geben Sie den ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Nachweisen bei Ihrer zuständigen Leitung Ganztag in der Schule ab.
– Die Unterlagen werden dann mit der Amtspost an die zuständigen Jugendämter gesendet.
4. Warum gibt es für das Schuljahr 2022/2023 getrennte Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung?
– Wegen der unterschiedlichen Gesetzeslage zur Bedarfsprüfung bei offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
5. Worin besteht der Unterschied zwischen einer offenen Ganztagsschule und einer gebundenen Ganztagsschule?
– Offene Ganztagsschulen (OGB) bieten eine verlässliche Betreuung in der Zeit von 7:30-13:30 Uhr an. Darüber hinaus kann eine Betreuung ab 6:00 Uhr und bis 18:00 Uhr beantragt werden.
– Gebundene Ganztagsschulen (GGB) bieten eine verlässliche Betreuung in der Zeit von 8:00-16:00 Uhr an. Darüber hinaus kann eine Betreuung ab 6:00 Uhr und bis 18:00 Uhr beantragt werden.
6. Wie erhalte ich den (Bedarfs-)Bescheid für die ergänzende Förderung und Betreuung?
– Postalisch von Ihrem zuständigen Jugendamt.
7. Ich habe den (Bedarfs-)Bescheid noch nicht erhalten. Was kann ich tun?
– Im Durchschnitt wird der Bedarfsbescheid vom Jugendamt nach 6 bis 8 Wochen zugestellt.
– Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Jugendamt oder direkten Sachbearbeiter*in in Verbindung und erfragen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand.
– Wichtig: Eine Betreuung ohne Bedarfsbescheid ist nicht möglich, da für Ihr Kind in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht!
8. Was mache ich mit dem (Bedarfs-)Bescheid?
– Sie geben diesen bei Ihrer zuständigen Leitung Ganztag in der Schule ab. Diese leitet den Bescheid an die Verwaltung Ganztag von OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH weiter.
– Postalisch erhalten Sie dann einen Betreuungsvertrag in zweifacher Ausführung. Ein unterschriebenes Exemplar geben Sie bitte zurück an Ihre zuständige Leitung Ganztag in der Schule.
9. Wie lang ist der (Bedarfs-)Bescheid gültig?
– 6 Monate nach Ausstellungszeitpunkt.
10. Gilt der (Bedarfs-)Bescheid auch für die Ferienzeit?
– Von der 1. bis 4. Klasse ist die Betreuung während der Ferien enthalten.
– Ab der 5. Klasse muss eine Betreuung während der Ferienzeiten gesondert beantragt werden.
– NEU: Für Anträge ab Schuljahr 2022/2023 ist die Betreuung während der Ferien ab der 5. Klasse automatisch enthalten und muss nicht mehr gesondert beantragt werden. Es gibt keine Trennung mehr zwischen Schul- und Ferienzeit. Der Bedarfsbescheid ab der 3. Klasse gilt dann bis einschließlich 6. Klasse.
11. Weshalb ist der (Bedarfs-)Bescheid zeitlich begrenzt?
– Die Laufzeit wird vom zuständigen Jugendamt geregelt.
– Von der 1. bis 2. Klassenstufe ist die Betreuung kostenfrei.
– Ab der 3. Klasse wird die Betreuung beitragspflichtig. Ein neuer Antrag muss gestellt werden. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite: https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/.
12. Wie erhöhe oder reduziere ich die Stunden meines (Bedarfs-)Bescheides bzw. Betreuungsvertrages?
– Für eine Reduzierung teilen Sie uns bitte formlos per Mail oder postalisch den Änderungszeitpunkt sowie gewünschten Umfang mit (folgende Module sind möglich: 6:00-7:30 Uhr; 7:30-16:00 Uhr; 7:30-18:00 Uhr; 6:00-18:00 Uhr).
– Für eine Erhöhung stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in des jeweiligen Jugendamtes. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite: https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/.
13. Wann und wie kann ich den Betreuungsvertrag kündigen?
– Formlos per Mail oder postalisch jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres (31.01./31.07.) mit einer Frist von einem Monat.
– Bei einem Schulwechsel oder Umzug ins Ausland ist eine formlose Mitteilung per Mail oder postalisch ausreichend. Der Vertrag wird dann zum Monatsende des Monats, in dem der Schulwechsel/Umzug erfolgt, beendet.
– Eine zusätzliche Kündigung zum Laufzeitende des Betreuungsvertrages ist nicht erforderlich.
14. Was passiert bei einem Schulwechsel?
– Lassen Sie uns die Umschulungskarte zukommen.
– Es ist ausreichend, wenn Sie der Leitung Ganztag der neuen Schule eine Kopie des Bedarfsbescheides vorlegen, falls das alte Original nicht mehr vorhanden ist oder nicht herausgegeben wird (im Prinzip reicht sogar die Angabe der Nummer des Bedarfsbescheides GH-…).
15. Wann wird die Betreuung kostenpflichtig und wie wird die Höhe festgesetzt?
– Für die 1. und 2. Klasse ist die Betreuung kostenfrei, ab der 3. Klasse wird diese kostenpflichtig.
– Ihr zuständiges Jugendamt setzt anhand des nachgewiesenen Einkommens der Familie die Höhe des monatlichen Elternkostenbeitrages fest.
– Verringert sich das Einkommen der Familie im laufenden Kalenderjahr sollten Sie sich die Kosten durch Ihr zuständiges Jugendamt und Sachbearbeiter*in neu berechnen lassen, per Erklärung zur Festsetzung der Kostenbeteiligung siehe Internetseite: https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/.
16. Wohin bezahle ich die monatlichen Elternkostenbeiträge?
– Monatlich an OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH.
– Sie können am Lastschriftverfahren teilnehmen, mit Abbuchung am 1. oder am 15. des Monats. Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Lastschriftmandat aus. Dieses finden Sie auf unserer Internetseite https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/. Geben Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer zuständigen Leitung Ganztag ab oder senden Sie es per Mail an ganztag.optimus@diebildungspartner.de.
– Überweisungen sind bis spätestens zum 15. eines jeden Monats auf folgendes Konto durchzuführen:
Empfänger: OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH
IBAN: DE85 1002 0500 0001 3801 01
BIC: BFSWDE33BER
Institut: Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Eltern-Nr., Name/n des/der Kinder, Name der Schule
17. Muss ich den Elternkostenbeitrag auch bezahlen, wenn mein Kind längere Zeit krank ist?
– Die Familie bleibt auch im Falle der Erkrankung oder eines sonstigen entschuldigten Fernbleibens des Kindes von der Betreuung zur Zahlung des monatlichen Elternkostenbeitrags verpflichtet.
18. Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
– Sollten die monatlichen Elternkostenbeiträge nicht bis zum Ablauf der zwei folgenden Monate gezahlt worden sein, kann OPTIMUS nach erfolgter Zahlungserinnerung und Mahnung den Betreuungsvertrag fristlos kündigen und die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, dass erhebliche Mehrkosten verursachen wird.
19. Was passiert, wenn ich ein Exemplar des Betreuungsvertrages nicht unterschreibe und an OPTIMUS zurückgebe?
– Da Ihr Kind ohne einen Betreuungsvertrag nicht versichert ist, werden wir den Vertrag nach dreimaliger Erinnerung fristlos kündigen. Ihr Kind muss dann direkt nach Unterrichtsende abgeholt werden.
20. Wie kann ich mein Kind zur Mittagessenversorgung anmelden?
– Das Mittagessen ist für alle Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler der Klassen 1 bis 6 kostenfrei. Wichtig: Dafür muss mit dem Caterer der Schule ein Vertrag abgeschlossen sein. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Leitung Ganztag in der Schule über das Anmeldeverfahren.
21. Wer sind meine Ansprechpartner*innen, wenn ich Fragen habe?
– Frau N. Merten (Verwaltung Ganztag): Betreuungsverträge, Elternkostenbeiträge
– Leitung Ganztag: Mittagessen, Ferien An-/Abmeldungen
– Informationen finden Sie auf der jeweiligen Seite unserer Schule: https://optimus.diebildungspartner.de/unsere-schulen-karte/