Bevor wir mit der Betreuung Ihres Kindes im Ganztag starten können, benötigen wir den Bescheid zur ergänzenden Förderung und Betreuung an allgemeinbildenden Schulen (sogenannter Betreuungsbescheid). Diesen Bescheid erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jugendamt. Bitte geben Sie das Exemplar mit Ihrer Adresse bei der Ganztagsleitung ab.
Sie erhalten in den nächsten Tagen einen Betreuungsvertrag von uns. Bitte unterschreiben Sie ein Exemplar und geben ihn bei der Ganztagsleitung ab.
Eine Betreuung ohne einen gültigen Bescheid zur ergänzenden Förderung und Betreuung an allgemeinbildenden Schulen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da in diesem Fall kein Versicherungsschutz für Ihres Kindes besteht.
Kinder im Ganztag brauchen:
- feste Hausschuhe → keine „Latschen“, da Unfallgefahr
- im Sommer → Sonnenschutz, Kopfbedeckung, Trinkflasche
- bei Regen zu jeder Jahreszeit → Regenbekleidung und Gummistiefel (wenn’s mal nass und matschig wird)
→ Bitte halten Sie zusätzlich Rücksprache mit Ihrer Ganztagsleitung.
Darauf sollten Sie achten:
- Damit nichts verloren geht: Bitte beschriften Sie Kleidung und Gegenstände Ihres Kindes mit Vor- und Nachnamen, sowie Klasse.
- Damit Ihr Kind sicher nach Hause kommt: Wenn fremde Personen (zum Beispiel Freunde oder Verwandte) Ihr Kind abholen sollen, brauchen wir eine schriftliche Information. Bitte schreiben Sie eine Erlaubnis und vergessen Sie nicht, diese zu unterschreiben. Geben Sie den Zettel Ihren Freund*innen oder Verwandten mit. Zur Sicherheit wollen die Erzieher*innen auch den Personalausweis der fremden Person sehen. Ohne diesen werden die Kinder nicht mitgegeben.
- Damit Sie nichts verpassen und Ihr Kind keinen Nachteil hat: Wichtige Formulare müssen Sie manchmal unterschreiben und an uns zurückschicken. Ihr Kind kann sonst vielleicht nicht an einem Ausflug teilnehmen. Bitte lesen Sie immer alle Briefe, die wir Ihnen schicken. Aktuelle Informationen (zum Beispiel Schließzeiten) finden Sie auf unserer Homepage.
- Damit Ihr Kind gesund bleibt: Wenn Ihr Kind ein Medikament nehmen muss, brauchen wir eine schriftliche Information. Bitte holen Sie sich ein Attest vom Arzt und geben Sie es den Erzieher*innen vor Ort.
Für Fragen oder weitere Informationen können Sie uns jederzeit schreiben oder anrufen.
Verwaltung Ganztag (N. Merten)
Betreuungsverträge & Elternkostenbeiträge
Tel.: (030) 555 79 67 42
Mail: ganztag.optimus@diebildungspartner.de
FAQ
Ergänzende Förderung und Betreuung im Ganztag (Bedarfsbescheid)
1. Muss ich einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Bedarfsbescheid) stellen?
- Ja, unabhängig vom Betreuungsumfang.
2. Wann muss ich einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Bedarfsbescheid) stellen?
- Frühestens 9 Monate und spätestens 3 Monate vor Betreuungsbeginn.
3. Wo stelle ich einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Bedarfsbescheid)?
- Den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/. Dieser gilt für die 1. bis 6. Klassenstufe.
- Geben Sie den ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Nachweisen bei Ihrer zuständigen Leitung Ganztag in der Schule ab.
- Die Unterlagen werden dann mit der Amtspost an die zuständigen Jugendämter gesendet.
4. Warum gibt es zwei verschiedene Anträge zur ergänzenden Förderung und Betreuung?
- Wegen der unterschiedlichen Gesetzeslage zur Bedarfsprüfung bei offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
5. Worin besteht der Unterschied zwischen einer offenen Ganztagsschule und einer gebundenen Ganztagsschule?
- Offene Ganztagsschulen (OGB) bieten eine verlässliche Betreuung in der Zeit von 7:30-13:30 Uhr an. Darüber hinaus kann eine Betreuung ab 6:00 Uhr und bis 18:00 Uhr beantragt werden.
- Gebundene Ganztagsschulen (GGB) bieten eine verlässliche Betreuung in der Zeit von 7:30-16:00 Uhr an. Darüber hinaus kann eine Betreuung ab 6:00 Uhr und bis 18:00 Uhr beantragt werden.
6. Wie erhalte ich den (Bedarfs-)Bescheid für die ergänzende Förderung und Betreuung?
- Postalisch von Ihrem zuständigen Jugendamt.
7. Ich habe den (Bedarfs-)Bescheid noch nicht erhalten. Was kann ich tun?
- Im Durchschnitt wird der Bedarfsbescheid vom Jugendamt nach 6 bis 8 Wochen zugestellt.
- Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Jugendamt oder direkten Sachbearbeiter*in in Verbindung und erfragen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand.
- Wichtig: Eine Betreuung ohne Bedarfsbescheid ist nicht möglich, da für Ihr Kind in diesem Fall kein Versicherungsschutz besteht!
8. Was mache ich mit dem (Bedarfs-)Bescheid?
- Sie geben diesen bei Ihrer zuständigen Leitung Ganztag in der Schule ab. Diese leitet den Bescheid an die Verwaltung Ganztag von OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH weiter.
- Postalisch erhalten Sie dann einen Betreuungsvertrag in zweifacher Ausführung. Ein unterschriebenes Exemplar geben Sie bitte zurück an Ihre zuständige Leitung Ganztag in der Schule.
9. Gilt der (Bedarfs-)Bescheid auch für die Ferienzeit?
- Von der 1. bis 6. Klasse ist die Betreuung während der Ferien enthalten und nicht abwählbar.
- Im OGB kann ab der 5. Klasse eine ausschließliche Betreuung während der Ferienzeiten nur für den Betreuungsumfang von 07:30-13:30 Uhr gesondert beantragt werden.
10. Weshalb ist der (Bedarfs-)Bescheid zeitlich begrenzt?
- Die Laufzeit wird vom zuständigen Jugendamt geregelt.
- Von der 1. bis 3. Klassenstufe ist die Betreuung kostenfrei.
- Ab der 4. Klasse wird die Betreuung beitragspflichtig. Ein neuer Antrag muss gestellt werden. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite: https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/.
11. Wie erhöhe oder reduziere ich die Stunden meines (Bedarfs-)Bescheides bzw. Betreuungsvertrages?
- Für eine Reduzierung teilen Sie uns bitte formlos per Mail oder postalisch den Änderungszeitpunkt sowie gewünschten Umfang mit.
- Für eine Erhöhung stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in des jeweiligen Jugendamtes. Das Formular finden Sie auf unserer Internetseite: https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/.
12. Wann und wie kann ich den Betreuungsvertrag kündigen?
- Formlos per Mail oder postalisch jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres (31.01./31.07.) mit einer Frist von einem Monat.
- Bei einem Schulwechsel oder Umzug ins Ausland ist eine formlose Mitteilung per Mail oder postalisch ausreichend. Der Vertrag wird dann zum Monatsende des Monats, in dem der Schulwechsel/Umzug erfolgt, beendet.
- Eine zusätzliche Kündigung zum Laufzeitende des Betreuungsvertrages ist nicht erforderlich.
13. Was passiert bei einem Schulwechsel?
- Lassen Sie uns die Umschulungskarte zukommen.
- Es ist ausreichend, wenn Sie der Leitung Ganztag der neuen Schule eine Kopie des Bedarfsbescheides vorlegen, falls das alte Original nicht mehr vorhanden ist oder nicht herausgegeben wird (im Prinzip reicht sogar die Angabe der Nummer des Bedarfsbescheides GH-…).
14. Wann wird die Betreuung kostenpflichtig und wie wird die Höhe festgesetzt?
- Für die 1. bis 3. Klasse ist die Betreuung kostenfrei, ab der 4. Klasse wird diese kostenpflichtig.
- Ihr zuständiges Jugendamt setzt anhand des nachgewiesenen Einkommens der Familie die Höhe des monatlichen Elternkostenbeitrages fest.
- Verringert sich das Einkommen der Familie im laufenden Kalenderjahr, sollten Sie sich die Kosten durch Ihr zuständiges Jugendamt und Sachbearbeiter*in neu berechnen lassen, per Erklärung zur Festsetzung der Kostenbeteiligung siehe Internetseite: https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/.
15. Wohin bezahle ich die monatlichen Elternkostenbeiträge?
- Monatlich an OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH.
- Sie können am Lastschriftverfahren teilnehmen, mit Abbuchung am 1. oder am 15. des Monats. Füllen Sie dazu bitte das SEPA-Lastschriftmandat aus. Dieses finden Sie auf unserer Internetseite https://optimus.diebildungspartner.de/downloadbereich/. Geben Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer zuständigen Leitung Ganztag ab oder senden Sie es per Mail an ganztag.optimus@diebildungspartner.de.
- Überweisungen sind bis spätestens zum 15. eines jeden Monats auf folgendes Konto durchzuführen:
Empfänger: OPTIMUS – Die Bildungspartner gGmbH
IBAN: DE89 3702 0500 0001 3801 01
BIC: BFSWDE33XXX
Institut: Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Eltern-Nr., Name/n des/der Kinder, Name der Schule
16. Muss ich den Elternkostenbeitrag auch bezahlen, wenn mein Kind längere Zeit krank ist?
- Die Familie bleibt auch im Falle der Erkrankung oder eines sonstigen entschuldigten Fernbleibens des Kindes von der Betreuung zur Zahlung des monatlichen Elternkostenbeitrags verpflichtet.
17. Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
- Sollten die monatlichen Elternkostenbeiträge nicht bis zum Ablauf der zwei folgenden Monate gezahlt worden sein, kann OPTIMUS nach erfolgter Zahlungserinnerung und Mahnung den Betreuungsvertrag fristlos kündigen und die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, dass erhebliche Mehrkosten verursachen wird.
18. Was passiert, wenn ich ein Exemplar des Betreuungsvertrages nicht unterschreibe und an OPTIMUS zurückgebe?
- Da Ihr Kind ohne einen Betreuungsvertrag nicht versichert ist, werden wir den Vertrag nach dreimaliger Erinnerung fristlos kündigen. Ihr Kind muss dann direkt nach Unterrichtsende abgeholt werden.
19. Wie kann ich mein Kind zur Mittagessenversorgung anmelden?
- Das Mittagessen ist für alle Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler der Klassen 1 bis 6 kostenfrei. Wichtig: Dafür muss mit dem Caterer der Schule ein Vertrag geschlossen werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Ganztagsleitung in der Schule über das Anmeldeverfahren.
20. Wer sind meine Ansprechpartner*innen, wenn ich Fragen habe?
- Frau N. Merten (Verwaltung Ganztagsbetreuung): Betreuungsverträge, Elternkostenbeiträge
- Leitung Ganztag: Mittagessen, Ferien An-/Abmeldungen
- Informationen finden Sie auf der jeweiligen Seite unserer Schule: https://optimus.diebildungspartner.de/unsere-schulen-karte/